Willkommen bei Nikol Wassermanagement GmbH
Wir bieten fachkundige Beratungen und Dienstleistungen zur Umsetzung der Richtlinie VDI 2047-2 und der 42. BlmSchV

Das Problem

Von Verdunstungskühlanlagen geht eine unsichtbare Gefahr aus

Verdunstungskühlanlagen können unter bestimmten Umständen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) in die Umgebungsluft austragen, die eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen darstellen können. Das Einatmen von mit Legionellen infizierter Aerosole kann zu schweren Lungenentzündungen führen, im schlimmsten Falle, zum Tode.

Die Verordnung

42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

Diese Verordnung ist seit dem 19. August 2017 in Kraft. Seitdem muss der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage sicherstellen, dass bei der Errichtung und des Betriebes seiner Verdunstungskühlanlage der Stand der Technik (z.B. VDI 2047-2) eingehalten und organisatorische Pflichten, gemäß der Verordnung umgesetzt werden.
Durch die Vorgaben der Verordnung und den technischen Regeln sollen Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider mit möglichst geringen hygienischen Risiko betrieben werden können und somit die Gefahr einer Infizierung mit Legionellen vermieden werden.

Ihre Pflichten

Welche Pflichten muss der Betreiber erfüllen?

  • Einhaltung des Standes der Technik beim Betrieb der Verdunstungskühlanlage oder Nassabscheider
  • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
  • Führen eines Betriebstagebuches
  • Regelmäßige Laboruntersuchungen
  • Regelmäßige betriebsinterne Untersuchungen
  • Meldepflicht bei Überschreiten der Maßnahmen- werte an die Behörden
  • Meldepflicht für Neu- und Bestandsanlagen an die Behörden
  • Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen oder akkreditierte Inspektionsstelle
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